Als Experten für Kassensysteme im Großraum Karlsruhe sind wir Ihr erster Ansprechpartner für die Beratung und den Kauf von Kassensystemen für Gastronomie und Einzelhandel. Wir begleiten Sie vom Kauf, über die Installation bis zur fortlaufenden Wartung.
Sprechen Sie mit uns. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen das passende Kassenkonzept für Ihren Betrieb.
Ob Einzelhandel oder Gastronomie, ob Tablet-Kassen oder effiziente Kassen-PCs
- wir bringen Sie mit dem perfekt zugeschnittenen System zusammen.
In der Gastronomie geht es um Effizienz und reibungslose Abläufe. Wir beraten Sie gern.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihren Betrieb kennenzulernen
und gemeinsam mit Ihnen das perfekte Kassensystem zu finden.
Moderne Kassensysteme müssen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben entsprechen.
Wir beraten Sie zu GoBD-konformen und mit TSE ausgestatteten Systemen.
Kassensysteme müssen besonderen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören im wesentlichen die Einhaltung der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) und die TSE (Technische Sicherheitseinrichtungen).
Die GoBD definieren in Deutschland die Vorschriften der Finanzverwaltung zu den formalen Anforderungen an jede Buchführung auf Papier und in digitaler Form. Ihr PoS Kassensystem – also das am Point of Sale eingesetzte System – muss diesen Vorschriften genügen.
Die Vorgaben der GoBD sollen die steuerrechtskonforme Organisation von Systemen der elektronischen Buchführung sicherstellen. Dazu gehört auch das PoS Kassensystem. Ziel ist es, dass Geschäftsvorfälle so erfasst werden, dass sie steuerlich exakt nachzuvollziehen sind und leicht geprüft werden können. Besonders wichtig sind hier die GoBD-Vorschriften für die Aufzeichnung von Bar-Erlösen an modernen digitalen Kassen.
Kassensysteme müssen eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ enthalten, die Manipulationen verhindert (§ 146a AO).
Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2020 alle in Deutschland eingesetzten Kassensysteme einen Chip als Sicherheitsmodul enthalten müssen, der festgelegten technischen Vorgaben entspricht. GoBD-fähige Systeme sind mit diesem TSE auszurüsten.
Betroffen sind in der Regel alle ab Januar 2017 verkauften Kassensysteme. Etwa im Oktober 2019 deutete sich jedoch an, dass der Stichtag 01.01.2020 nicht flächendeckend einzuhalten ist, weil die Hersteller der Systeme mit der Lieferung der Hardware-Komponenten im Verzug waren.
Daher wurde am 5. November 2019 eine „Nichtbeanstandungsregelung Kasse“ erlassen, um die Hersteller und den Fachhandel vom entstandenen Zeitdruck zu entlasten. Die Hersteller arbeiten mit Hochdruck an der Produktion der geforderten Sicherheitsmodule.
Das Bundesfinanzministerium schreibt, dass die technischen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen sind. Entlastet werden auf Händlerseite nur diejenigen Betriebe, die schon vor dem 01.01.2020 die Umrüstung des bestehenden Systems beauftragt oder ein neues System bestellt haben.
Es ist zu erwarten (Stand: Januar 2020), dass nach dem 30.09.2020 empfindliche Strafen für nicht umgerüstete Kassen verhängt werden, wenn sich die Liefersituation bis dahin entspannt hat.
Die Nichtbeanstandungsregelung ist gewissermaßen eine Schonfrist, die sicherstellt, dass bis zum Stichtag 30. September 2020 keine Sanktionen beim Betrieb von Kassen ohne TSE zu erwarten sind.
Sollten Sie Fragen rund um die Integration einer TSE in Ihr Kassensystem haben oder Beratung bei der Auswahl des für Sie passenden Systems benötigen, vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.