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Passgenaue Kassensysteme
perfekt für Ihren Betrieb.

Als Experten für Kassensysteme im Großraum Karlsruhe sind wir Ihr erster Ansprechpartner für die Beratung und den Kauf von Kassensystemen für Gastronomie und Einzelhandel. Wir begleiten Sie vom Kauf, über die Installation bis zur fortlaufenden Wartung.

Sprechen Sie mit uns. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen das passende Kassenkonzept für Ihren Betrieb.

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Rechtlich auf der sicheren Seite

Moderne Kassensysteme müssen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben entsprechen.
Wir beraten Sie zu GoBD-konformen und mit TSE ausgestatteten Systemen.

Rechtliche Vorschriften für Kassensysteme
(TSE- und GoBD-konforme Kassen)

Kassensysteme müssen besonderen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Dazu gehören im wesentlichen die Einhaltung der GoBD (Grund­sät­ze zur ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form so­wie zum Da­ten­zu­griff) und die TSE (Technische Sicherheitseinrichtungen).

Kassensysteme und die GoBD

Die GoBD definieren in Deutschland die Vorschriften der Finanzverwaltung zu den formalen Anforderungen an jede Buchführung auf Papier und in digitaler Form. Ihr PoS Kassensystem – also das am Point of Sale eingesetzte System – muss diesen Vorschriften genügen.

Die Vorgaben der GoBD sollen die steuerrechtskonforme Organisation von Systemen der elektronischen Buchführung sicherstellen. Dazu gehört auch das PoS Kassensystem. Ziel ist es, dass Geschäftsvorfälle so erfasst werden, dass sie steuerlich exakt nachzuvollziehen sind und leicht geprüft werden können. Besonders wichtig sind hier die GoBD-Vorschriften für die Aufzeichnung von Bar-Erlösen an modernen digitalen Kassen.

Welche Richtlinien gibt die GoBD vor?

  • Grundsätze der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
  • Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und fortlaufenden Aufzeichnung
  • Vollständigkeit
  • Richtigkeit
  • Zeitgerechte Buchungen und Aufzeichnungen
  • Ordnung
  • Unveränderbarkeit

Die TSE am POS Kassensystem

Kassensysteme müssen eine „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung“ enthalten, die Manipulationen verhindert (§ 146a AO).

Die Kassensicherungsverordnung schreibt vor, dass seit dem 1. Januar 2020 alle in Deutschland eingesetzten Kassensysteme einen Chip als Sicherheitsmodul enthalten müssen, der festgelegten technischen Vorgaben entspricht. GoBD-fähige Systeme sind mit diesem TSE auszurüsten.

Woraus besteht eine TSE eigentlich?

  • Sicherheitsmodul
    Das Sicherheitsmodul ist das Kernstück der TSE. Es stellt sicher, dass Kassendaten verschlüsselt und nicht nachträglich verändert werden können.
  • Speichermedium
    Das Speichermedium ist der Speicherort für alle Kassendaten. Sämtliche Vorgänge werden hier fortlaufend abgelegt.
  • Einheitliche digitale Schnittstelle
    Die Schnittstelle stellt sicher, dass alle Kassendaten unabhängig vom Kassenhersteller in einem übergreifend einheitlichen Format ausgegeben werden können.

Sie haben Fragen zur TSE?

Sollten Sie Fragen rund um die Integration einer  TSE in Ihr Kassensystem haben oder Beratung bei der Auswahl des für Sie passenden Systems benötigen, vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin.

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